Waffen der Sportschützen
Prinzipiell wird in diesem Zusammenhang zwischen pneumatischen Waffen und Handfeuerwaffen unterschieden.
Pneumatische Waffen
Zur ersten Kategorie zählen Luftgewehr und –pistole (C02- oder Pressluftgewehr/-pistole). Dabei wird ein Geschoss, entweder eine Rundkugel (4 mm Kaliber) oder ein Diabolo (4,5 mm Kaliber), durch ein zusammengepresstes Gas im Gewehr- bzw. Pistolenlauf beschleunigt. Beim Zusammenpressen des Gases werden zwei Systeme unterschieden. Einerseits kann dieser Vorgang unmittelbar vor jedem Einzelschuss manuell über einen Pumpmechanismus erfolgen. Andererseits ist es möglich, ein Gewehr order eine Pistole mit einer gasgefüllten Kartusche auszustatten, welche beim Ladevorgang die entsprechende Gasmenge freigibt. Des Weiteren gibt es auch mehrschüssige Luftpistolen. Diese verfügen über ein Magazin, welches mehrere (mind. fünf) Diabolos fasst, geladen werden, sowie eine Gaskartusche. Auch pneumatische Waffen haben einen Rückstoß, der jedoch sehr klein und für den Schützen fast unmerkbar gestaltet werden kann. Hinsichtlich Schaft, Visiereinrichtung, Schießriemen, etc. decken sie sich mit Handfeuerwaffen.
Handfeuerwaffen
Zu Handfeuerwaffen zählen Gewehre und Pistolen mit Kleinkaliber (5,6 mm) sowie Schrotflinten für Wurfscheibenschießen. Im Gegensatz zu pneumatischen Waffen werden Patronen geladen. Diese setzen sich prinzipiell aus einer Pulverladung und den Geschoss bzw. den Schrotkugeln zusammen. Die Pulverladung wird durch den Aufschlag des Schlagbolzens auf dem Patronenboden entzündet. Diese explosionsartige Verbrennung erzeugt eine Gasmenge, die das Geschoss bzw. die Kugel im Lauf beschleunigt.
Waffen mit Federkraft
Des Weiteren gibt es auch Waffen mit Federkraft. Die Kraft der beiden Wurfarme, übertragen auf die Sehne, beschleunigt den Pfeil beim Bogenschießen. Durch die Federspannung wird auch der Pfeil beim Schießen mit der Armbrust beschleunigt.
Selbstverständlich müssen sämtliche Waffen sorgfältig und sicher verwahrt werden!
Das Österreichische Waffengesetz teilt Waffen in die Kategorien A bis D ein: Kriegsmaterial und verbotene Waffen, genehmigungspflichtige Waffen, meldepflichtige Waffen und sonstige Schusswaffen. Je nach Kategorie gibt es unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich des Erwerbs und des Mitführens. Für Sportschützen und Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen bestehen Sonderregelungen für die Kategorien C und D (siehe § 35 WaffG). Luftdruckwaffen mit Kaliber unter 6 mm bilden eine Ausnahme und fallen in keine der vier Kategorien. Es gelten jedoch die Bestimmungen des Waffengesetzes bezüglich Führung und Aufbewahrung. Waffen dieser Art sind ab 18 Jahren frei erhältlich.
Quellen und weiterführende Informationen:
Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (2012). Österreichisches Waffengesetz. http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016
Wiegand, K. (2007). Sportschießen: Mehr wissen - besser treffen. Aachen: Meyer & Meyer Verlag.